Tagesordnung - Finanz- und Sozialausschuss Chorin

 
 
Bezeichnung: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Datum: Di, 17.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 11.02.2025  
CHFSA/001/2025  
Ö 3     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 12.03.2025  
CHFSA/002/2025  
Ö 4     Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 5     Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 7     Einwohnerfragestunde      
Ö 8     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1     Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2023 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-2025-019  
Ö 8.2     Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-2025-020  
Ö 8.3     Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-2025-018  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, rückwirkend zum 01.01.2025, die Erhöhung des Bürgermeisterfonds auf 2.000,00 Euro sowie die Erhöhung der Aufwendungen r Geburtstagsgratulationen auf 12,00 Euro.

 

Die Ehrung der Geburtstage 70., 75., 80. und 85. erfolgt künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorstehern delegieren.

 

   
    26.06.2025 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, rückwirkend zum 01.01.2025, die Erhöhung des Bürgermeisterfonds auf 2.000,00 Euro sowie die Erhöhung der Aufwendungen für Geburtstagsgratulationen auf 12,00 Euro.

 

Die Ehrung der Geburtstage 70., 75., 80. und 85. erfolgt künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorstehern delegieren.

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

8

8

-

-

-

 

Ö 9     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses      
N 10     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 11.02.2025    
N 11     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 12.03.2025    
N 12     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 13     Bericht des Ausschussvorsitzenden    
N 14     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 15     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 16     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses    
N 17     Schließung der Sitzung