Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
16.04.2014 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.