1. Der Amtsausschuss beschließt für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Chorin, OT Senftenhütte, Am Kirchplatz 14 die Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz).
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Instandsetzung der Dacheindeckung Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz) alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung für die Instandsetzung der Dacheindeckung (Dachhaut, Dachentwässerung, Blitzschutz) einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.