Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.
07.11.2016 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen
28.11.2016 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.