Tagesordnung - Finanzausschuss Britz

 
 
Bezeichnung: Finanzausschuss Britz
Gremium: Finanzausschuss Britz
Datum: Mo, 06.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 06.06.2017  
BRFA/003/2017  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses      
Ö 8  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2018 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 15)  
BR-065/2017  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.

 

 

   
    06.11.2017 - Finanzausschuss Britz
    Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.

 

 

Der Finanzausschuss befürwort und empfiehlt der GV die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 einstimmig.

   
    27.11.2017 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

10

-

1

-

 

Ö 8.2  
Mitgliedschaft im europäischen Regionalen Förderverein e. V. (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
BR-067/2017  
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 06.06.2017    
N 10     Bericht der Ausschussvorsitzenden    
N 11     Bericht des Amtsdirektors    
N 12     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Beratung zur Klärung von Grundstücksangelegenheiten    
N 14     Schließung der Sitzung