Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.
06.11.2017 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.
Der Finanzausschuss befürwort und empfiehlt der GV die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 einstimmig.
27.11.2017 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.