Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Britz im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
05.02.2018 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.4 - zur Kenntnis genommen
26.02.2018 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Britz im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen