Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Hohenfinow im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
19.04.2018 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Hohenfinow im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen