Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Niederfinow soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
21.02.2019 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Niederfinow soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
8
7
7
0
0
0
Ergänzung des Beschlusstextes:
„§2 Wirksamwerden des Beitritts Der Beitritt der beitretenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen und damit zur Einkaufsgemeinschaft wird wirksam am Tag, der der zeitlich letzten Unterzeichnung eines Vertragspartners folgt.“