Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Das Amt Britz-Chorin-Oderberg soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderbergbeschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
07.03.2019 - Amtsausschuss
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Das Amt Britz-Chorin-Oderberg soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderbergbeschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.