Tagesordnung - Gemeindevertretung Niederfinow

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Niederfinow
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 21.03.2019 und am 11.04.2019  
NI/005/2019  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Versetzung des Dialog-Display-Gerätes in der Gemeinde Niederfinow (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Lageplan)  
NI-024/2019 IV  
Ö 7.2  
Wahrnehmung der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde, Zustimmung zum Abschluss einer Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals und zur Gründung eines Zweckverbandes (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Projektplan)  
NI-022/2019  
    VORLAGE
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1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    09.05.2019 - Gemeindevertretung Niederfinow
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

4

2

1

-

 

Ö 7.3  
Qualitätsrundwanderweg im Barnim - Gütesiegel "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" (Einreicher: Amtsdirektor)  
NI-018/2019  
Ö 7.4  
Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow für das Rechnungsjahr 2014 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
NI-019/2019 IV  
Ö 7.5  
Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow für das Rechnungsjahr 2015 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
NI-020/2019 IV  
Ö 7.6  
Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow für das Rechnungsjahr 2016 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
NI-021/2019 IV  
Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 21.03.2019 und am 11.04.2019    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung