Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (Bau GB)-Bauantrag - Errichtung eines Daches in Verbindung mit Änderung der Wände einer ehemaligen Scheune, Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 123/1 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3)