Auszug - Planänderung „Einbau einer Sanitäranlage in das Schulgebäude der Grundschule Oderberg“
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Frau Hähnel stellt fest, dass Herr Brandenburg gemäß § 22 BbgKVerf sich nicht an der Diskussion und Beschlussfassung beteiligen darf.
Herr Matthes informiert, dass der Bauantrag gestellt wurde und inzwischen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises genehmigt worden ist. In der Planung gemäß Bauantrag wurde im Kellergeschoss ein Lagerraum für den Hort vorgesehen, der durch die Erzieher genutzt werden kann. Gleichzeitig fehlt dann aber der Platz für ein Lehrer-WC. Um den Bauantrag nicht ändern zu müssen, haben sich die Mitglieder des Entwicklungsausschusses dafür ausgesprochen, den Lagerraum einzurichten und mit allen Anschlüssen auszustatten, so dass er jederzeit zu einem WC umgebaut werden kann, sobald an anderer Stelle ein Lagerraum geschaffen werden konnte.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung folgen der Empfehlung des Entwicklungsausschusses.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt:
V1: den Lagerraum für den Hort, als Übergang bis zur Bereitstellung separater Räumlichkeiten, zu erhalten aber bereits in der Bauphase alle erforderlichen Anschlüsse für die spätere WC-Nutzung herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Der Beschluss wird mit Ausschreibung umgesetzt, keine Änderung zur Baugenehmigung,daher keine Änderung der Planung. |
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