Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung)

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-023/2020 Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

 

Herr Guse bittet den Bauausschussvorsitzenden Herrn Kappes um Erläuterung des Beschlusses.

Herr Kappes teilt mit, Ziel der Neufassung der Satzung ist die Anpassung an geltendes Recht insbesondere hinsichtlich der Gestattung von Wahlwerbung. Die Höhe der einzelnen Gebühren wurde unverändert in die Neufassung der Sondernutzungssatzung übernommen. Der Bauausschuss gibt seine Empfehlung an die Gemeindevertretung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, die Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage BR-023/2020.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0