Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Guse bittet den Vorsitzenden des Sozialausschuss Britz um Erläuterung des Beschlusses. Herr Marten teilt mit, dass die Kapazität der Anzahl der Kinder der Kita Britz fast erreicht ist. Es sind nur noch wenige Plätze für die zahlreichenden Neuanmeldungen zu vergeben. Deshalb ist es erforderlich, nur noch Kinder aus der Gemeinde Britz aufzunehmen. Nur in unumgänglichen Ausnahmen wird eine Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde gestattet. Diese Maßnahme ist notwendig um die Neuanmeldungen zu minimieren. Im Ausnahmefall entscheidet der Bürgermeister. Frau Kurz, langjährige Kitaleiterin der Kita Britz, teilt im Sozialausschuss mit, dass schon seit 2017 keine Kinder aus anderen Gemeinden mehr aufgenommen wurden. Insbesondere weist Herr Marten daraufhin, dass die Kapazität der zu betreuenden Kinder dringend erhöht werden muss. Deshalb laufen bereits parallel zur Entspannung der Situation zwei Anträge auf eine Kapazitätserhöhung der Einrichtung. Zusammenfassend empfiehlt der Sozialausschuss Britz den Beschluss anzunehmen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis
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