Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.9
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-052/2020 Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Alle Gemeindemitglieder sind sich einig, nach unzähligen Besprechungen zum geplanten Umspannwerk, den Beschluss einstimmig abzulehnen. Herr Guse berichtete bereits zu TOP 4.1 ausführlich darüber. Deshalb erfolgte keine weitere Wortmeldung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz  beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag - Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und

110-kv-Freiluftschaltanlage  auf dem Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück  19 und 20

 zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

0

11

0

0