Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20
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Alle Gemeindemitglieder sind sich einig, nach unzähligen Besprechungen zum geplanten Umspannwerk, den Beschluss einstimmig abzulehnen. Herr Guse berichtete bereits zu TOP 4.1 ausführlich darüber. Deshalb erfolgte keine weitere Wortmeldung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag - Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage auf dem Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
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