Auszug - Bestätigung des Planentwurfs für die Außenanlagengestaltung der Max-Kienitz-GS Britz als Grundlage für die weiteren Planungsphasen
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Herr Guse berichtet, dass die Gestaltung der Außenanlage insbesondere die Hol- und Bringesituation sehr schwierig ist und einige Probleme mit sich bringt. Hierfür wurde seitens Herrn Folkerts von Angelis & Partner und Herrn Rösner von Hannes Hamann Landschaftsarchitekten ein Lösungsvorschlag unterbreitet, dieser sieht folgendermaßen aus. Den Busverkehr über das Schulgelände mit Hilfe einer neuen Zubringerstraße zu führen. Weiterhin ist aus den vorliegenden Plänen ersichtlich, dass das Gelände von einem grünen Rahmen umgeben sein soll. Auch die Planung des Schulhofes umfasst eine zentrale Grünfläche, mit der die Entwässerung geregelt werden kann. Der erste Bauabschnitt umfasst die Sportanlagen und die Zuwegung. Es wird dabei zu keinen Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebes kommen.
Herr Guse geht auf die derzeitige geplante Gestaltung der Sportflächen ein: - 75 m Laufbahn kombiniert mit einer Weitsprunganlage - Kugelstoßanlage - Spielfeld - Gymnastikwiese
Resultierend sind folgende Schwerpunkte gesetzt.
Zusammenfassend wird es drei Bauabschnitte geben.
- Straße – Hol- und Bringesituation - Neue Straße, Einbahnstraße für den Bus - Parkflächen für das Personal - Neuer Sportbereich (Fußball, Weitsprung, Laufbahn) - Fertigstellung für März 2022 avisiert - Kosten ca. 918.000 €
- Kosten ca. 250.000 €
- Kosten ca. 315.000€
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt den vorliegenden Planentwurf mit Planstand vom 12.11.2020 für die Außenanlagengestaltung auf dem Grundstück der Max-Kienitz-Grundschule Britz, Am Grund 27, Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 665.
Der in der Anlage beigefügte Planentwurf ist Grundlage zur Erstellung und Einreichung eines Bauantrags beim Landkreis Barnim.
Die weiteren Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt (Hol- und Bringesituation – Umfahrung inkl. Stellflächen, Außensportanlagen, Schulgartenflächen) sind ohne zusätzliche Beschlussfassungen stufenweise an das Planungsbüro zu vergeben.
Die Verwaltung wird insbesondere ermächtigt, auch die Bauleistungen für den 1. Bauabschnitt auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Vergabe folgenden Sitzung über das Ausschreibungsergebnis und die Auftragsvergabe zu informieren.
Abstimmungsergebnis
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