Auszug - Erlass einer Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof Liepe - Friedhofsgebührensatzung
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Herr Schellhase erläutert, dass der Unterschied zur bisherigen Verfahrensweise hauptsächlich darin besteht, dass auf Grundlage der im letzten Jahr beschlossenen Friedhofssatzung die Bewirtschaftungsgebühren (Wassergeld) zusammen mit der Liegegebühr als Einmalzahlung abgerechnet werden. In der Anlage 2 stellt das Liegenschaftsamt dar, wie sich der prozentuale Kostendeckungsgrad beginnend mit 22 % bis hin zu 30 % auf die Grabnutzungsgebühren auswirkt. In den in Ansatz gebrachten Gebühren sind bereits die Bewirtschaftungsgebühren (Wassergeld) enthalten. Eine 100%-ige Kostendeckung aller Ausgaben der Gemeinde für den Friedhof durch Einnahmen bei den Grabnutzungsgebühren ist bei der Größe und dem parkähnlichen Charakter des Friedhofs grundsätzlich nicht verhältnismäßig.
Herr Schwarz bemängelt, dass die genauen Leistungen des BBH nicht erkennbar sind. Wieviel Fläche wird von der Gesamtfläche des Friedhofs tatsächlich vom BBH bewirtschaftet? Es wird gebeten, den Betrag von 16.000,00 EUR detailliert aufzuschlüsseln. Was hat der BBH wirklich geleistet? Wieviel Lohnkosten, Maschinenkosten etc. sind in diesem Betrag enthalten? Durch den BBH soll im Jahr 2021 aufgezeichnet werden, welche Tätigkeiten wann, durch wen und mit welchem zeitlichen Aufwand durchgeführt werden, um Einsparpotentiale zu ermitteln.
Zur Verringerung der Pflegekosten des Friedhofs schlägt Herr Schellhase vor, die Vergabe von Gräbern auf den vorderen Teil des Geländes zu konzentrieren. Es könnte auch versucht werden, die drei deutschen Kriegsgräber auf dem unteren Friedhof umzubetten, um die Bewirtschaftungskosten für diese Teilfläche einzusparen. Herr Manzke bestätigt, dass der Friedhof in den kommenden Jahren verkleinert werden muss. Es sollten auch Überlegungen erfolgen, ob Teilflächen noch anders genutzt werden können.
Die Gemeindevertreter werden gebeten, sich zunächst für einen Kostendeckungsgrad zu entscheiden. Nach kurzer Diskussion führt Herr Marschner die Abstimmung zum Kostendeckungsgrad durch. Mit vier Ja-Stimmen entscheiden sich die Gemeindevertreter für den Kostendeckungsgrad von 23 %.
Hinsichtlich § 4 der Satzung soll transparent dargestellt werden, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt. Es soll folgender Satz eingefügt werden: In den Benutzungsgebühren für den Erwerb einer Grabstelle ist die jährliche Bewirtschaftungsgebühr für den gesamten Nutzungszeitraum enthalten.
Da keine weiteren Fragen bestehen, führt Herr Marschner die Abstimmung durch. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Gebührensatzung für den Friedhof Liepe gemäß Anlage 1 mit einem Kostendeckungsgrad von 23 %. In § 4 der Satzung ist folgender Satz aufzunehmen: In den Benutzungsgebühren für den Erwerb einer Grabstelle ist die jährliche Bewirtschaftungsgebühr für den gesamten Nutzungszeitraum enthalten.
Abstimmungsergebnis
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