Auszug - Ausschreibung der Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf kommunalen Straßen in der Gemeinde Liepe ab dem 01.11.2021
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Herr Schellhase erläutert, dass der derzeitige Vertrag für die Straßenreinigung und den Winterdienst am 30.04.2021 endet. Dies betrifft ebenso die Gemeinden Niederfinow und Hohenfinow.
Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden in der Satzung vom 01.11.2011 geregelt. Die Satzung sieht eine Einteilung in Zonen vor:
Die Gemeinde Hohenfinow hat die Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz sowie die Vergabe nach einer Bewertungsmatrix vorgeschlagen. Folgende Aspekte sollen neben dem Preis berücksichtigt werden:
Die Ausschreibung würde in drei Losen auf dem Vergabemarktplatz für alle drei Gemeinden erfolgen. Der Winterdienst und die Grundreinigung auf der Landesstraße L 29, also für die Karl-Liebknecht-Straße und die Ernst-Thälmann-Straße, muss nicht ausgeschrieben werden, da diese Leistungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt werden.
Herr Herbst hat in den Unterlagen festgestellt, dass die zweimalige Reinigung der Regenabläufe mit ausgeschrieben werden soll. Seiner Ansicht nach ist dies in bestimmten Straßen nicht ausreichend. Herr Schellhase erklärt, dass notfalls der BBH eine zusätzliche Reinigung übernehmen könnte oder die Firma außerhalb des Vertrages mit der zusätzlichen Reinigung von Regenabläufen beauftragt werden kann.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die öffentliche Ausschreibung der Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Gemeinde Liepe für den Leistungszeitraum vom 1.12.2021 bis zum 30.11.2025 mit der einmaligen Option der Verlängerung auf acht Jahre bis zum 30.11.2029 auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Der Amtsdirektor wird beauftragt, dass Vergabeverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
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