Auszug - Ausschreibung der Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf kommunalen Straßen in der Gemeinde Liepe ab dem 01.11.2021

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.6
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
LI-015/2021 Ausschreibung der Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf kommunalen Straßen in der Gemeinde Liepe ab dem 01.11.2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Schellhase erläutert, dass der derzeitige Vertrag für die Straßenreinigung und den Winterdienst am 30.04.2021 endet. Dies betrifft ebenso die Gemeinden Niederfinow und Hohenfinow.

 

Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden in der Satzung vom 01.11.2011 geregelt. Die Satzung sieht eine Einteilung in Zonen vor:

  • Zone I = reiner Winterdienst
  • Zone II =Winterdienst und Grundreinigung
  • Zone III = inkl. Sommerreinigung

 

Die Gemeinde Hohenfinow hat die Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz sowie die Vergabe nach einer Bewertungsmatrix vorgeschlagen. Folgende Aspekte sollen neben dem Preis berücksichtigt werden:

  • Wie schnell kann der Dienstleister vor Ort sein bzw. wie weit sind Streugut und Technik von der „Brodowiner Straße“ in Liepe entfernt?
  • Wie lange wird für die Räumung benötigt bzw. stehen ausreichend Technik und Arbeitskräfte zur Verfügung?

 

Die Ausschreibung würde in drei Losen auf dem Vergabemarktplatz für alle drei Gemeinden erfolgen. Der Winterdienst und die Grundreinigung auf der Landesstraße L 29, also für die Karl-Liebknecht-Straße und die Ernst-Thälmann-Straße, muss nicht ausgeschrieben werden, da diese Leistungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt werden.

 

Herr Herbst hat in den Unterlagen festgestellt, dass die zweimalige Reinigung der Regenabläufe mit ausgeschrieben werden soll. Seiner Ansicht nach ist dies in bestimmten Straßen nicht ausreichend. Herr Schellhase erklärt, dass notfalls der BBH eine zusätzliche Reinigung übernehmen könnte oder die Firma außerhalb des Vertrages mit der zusätzlichen Reinigung von Regenabläufen beauftragt werden kann.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die öffentliche Ausschreibung der Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Gemeinde Liepe für den Leistungszeitraum vom 1.12.2021 bis zum 30.11.2025 mit der einmaligen Option der Verlängerung auf acht Jahre bis zum 30.11.2029 auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Der Amtsdirektor wird beauftragt, dass Vergabeverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

7

7

0

0

0

 


  Beschluss: 02.03.2021 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 16.03.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 16.03.2021 Status: (offen)
Auftrag: