Auszug - Vergabe Bauleistung Hangsicherung Grundschule Oderberg
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Herr Matthes führt aus, dass nur ein Angebot abgegeben wurde. Aktuell explodieren die Baukosten in allen Bereichen. Aufgrund dieser Kostensteigerung empfiehlt die Amtsverwaltung die Maßnahme nicht weiter aufzuschieben. Eine Kostendeckung ist vorhanden. Vorhandene Gelder müssen ausgegeben werden.
Herr Fischer fragt, wie sich die Investition zusammensetzt. Der Amtsdirektor verweist auf Seite 1, Absatz 4.
Herr Brandenburg bemängelt, dass es keine konkrete Darstellung des Bauprojekts im Rahmen der Vorlage gibt. Es fehlen Zeichnungen oder Beschreibungen zur Baumaßnahme. Die Bürgermeisterin verweist auf einen älteren Grundsatzbeschluss. Es wurde die Variante beschlossen, bei der am wenigsten vom Schulhof verloren geht. Die Unterlagen sind im Bauamt einsehbar.
Da darüber hinaus keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des geprüften Angebotes für das Bauvorhaben Hangsanierung Grundschule Oderberg - LOS 2 - Abbruch- u. Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton-Winkelstützwand mit Vormauerschale gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter: Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Gruppe Betonbau Zum Erlenbruch 2-6 15366 Neuenhagen
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
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