Auszug - B158-Brücke über die HOW in Oderberg, Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:31
Raum: Sporthalle Oderberg
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
OD-043/2021 B158-Brücke über die HOW in Oderberg, Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Gramss bittet darauf zu achten, dass die Bepflasterung dieselbe wie auf dem Marktplatz in der Altstadt ist (nicht wie in der „Schwedter Straße“).

 

Herr Brandenburg gibt zu bedenken, dass das Geländer an den Treppen keine umfassbaren Handläufe hat. Frau Hähnel macht darauf aufmerksam, dass ein weiterer Weg zur Verfügung steht, wenn die Treppe nicht genutzt werden kann.

 

Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch, da keine weiteren Fragen bestehen.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung des Ersatzneubaus der B158-Brücke über die HOW in Oderberg vorbehaltlich der noch ausstehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wie folgt:

 

1. Treppenabgänge

Auf die Herstellung eines vierten Treppenabgangs auf der nördlichen Uferseite zum „Puschkin-Ufer“ wird verzichtet.

 

2.1 Farbe der Geländer

Ausführung des Brückengeländers in der Farbe DB 603 „Chromoxid-Grün“;

Ausführung der Geländer der Treppenabgänge + Böschungssicherungen in der Farbe DB 703 „Anthrazit“.

 

2.2 Geländerart der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer

Ausführung der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer erfolgt nicht als Füllstabgeländer, sondern als Holmgeländer gemäß BASt, RiZ-Ing, Gel. 4.

 

3. Beschaffenheit Gehwege:

Ausführung des Gehweges auf dem Brückenkörper erfolgt nicht mit einem Platten-Belag, sondern mit einem rutschfesten Dünnschichtmaterial (RHD-Belag), Farbe: „Dunkelgrau“.

 

4. Straßen-Beleuchtung:

Ausführung der Mastleuchten erfolgt nicht in der Farbe „Anthrazit“, sondern analog der Mastleuchten „Schwedter Straße“ in der Farbe „Grün“.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

8

1

1

0