Auszug - B158-Brücke über die HOW in Oderberg, Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung
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Herr Gramss bittet darauf zu achten, dass die Bepflasterung dieselbe wie auf dem Marktplatz in der Altstadt ist (nicht wie in der „Schwedter Straße“).
Herr Brandenburg gibt zu bedenken, dass das Geländer an den Treppen keine umfassbaren Handläufe hat. Frau Hähnel macht darauf aufmerksam, dass ein weiterer Weg zur Verfügung steht, wenn die Treppe nicht genutzt werden kann.
Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch, da keine weiteren Fragen bestehen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung des Ersatzneubaus der B158-Brücke über die HOW in Oderberg vorbehaltlich der noch ausstehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wie folgt:
1. Treppenabgänge Auf die Herstellung eines vierten Treppenabgangs auf der nördlichen Uferseite zum „Puschkin-Ufer“ wird verzichtet.
2.1 Farbe der Geländer Ausführung des Brückengeländers in der Farbe DB 603 „Chromoxid-Grün“; Ausführung der Geländer der Treppenabgänge + Böschungssicherungen in der Farbe DB 703 „Anthrazit“.
2.2 Geländerart der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer Ausführung der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer erfolgt nicht als Füllstabgeländer, sondern als Holmgeländer gemäß BASt, RiZ-Ing, Gel. 4.
3. Beschaffenheit Gehwege: Ausführung des Gehweges auf dem Brückenkörper erfolgt nicht mit einem Platten-Belag, sondern mit einem rutschfesten Dünnschichtmaterial (RHD-Belag), Farbe: „Dunkelgrau“.
4. Straßen-Beleuchtung: Ausführung der Mastleuchten erfolgt nicht in der Farbe „Anthrazit“, sondern analog der Mastleuchten „Schwedter Straße“ in der Farbe „Grün“.
Abstimmungsergebnis
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