Auszug - Verkaufsmoratorium für städtische Grundstücke
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Auf Nachfrage von Herrn Hardt erklärt der Amtsdirektor, dass sich die Stadt Oderberg Einzelfallentscheidungen vorbehält.
Herr Brandenburg geht auf den im Sachverhalt dargestellten Vorschlag ein, dass der Entwicklungsausschuss regelmäßig über eingegangene und abgelehnte Kaufanträge zu informieren ist und bittet dies auch entsprechend durchzuführen.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest die Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, wegen der laufenden Flächennutzungsplanung, bis auf weiteres keine kommunalen Grundstücke zu veräußern, es sei denn der Verkauf dient: - der Ansiedlung von Gewerbe und/oder - es handelt sich um straßenseitige Arrondierungsflächen mit untergeordneter Bedeutung. Die Stadtverordnetenversammlung behält sich in Einzelfällen gesonderte Entscheidungen vor.
Abstimmungsergebnis
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