Auszug - Interessenbekundungsverfahren: Seniorentagespflege in Oderberg
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Herr Gramss fragt, ob auch ein Verkauf des Seitentrakts möglich ist. Der Amtsdirektor teilt mit, dass die Stadt dies entscheiden kann. Er empfiehlt jedoch, das Eigentum bei der Stadt zu belassen.
Es entsteht eine Diskussion zur Abgabefrist und der Leistungsbezeichnung. Die Leistungsbezeichnung „Bebauung“ empfinden die Stadtverordneten als irreführend, da das Grundstück bereits bebaut ist.
Die Stadtverordneten einigen sich auf die Abgabefrist bis 06.05.2022.
Die Leistung soll wie folgt umbenannt werden: Planung und Umbau des Grundstückes Am Friedenshain.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Abstimmungsergebnis
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