Auszug - Kommunale Nutzung des ehemaligen Rathauses Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: „Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
OD-006/2022 IV Kommunale Nutzung des ehemaligen Rathauses Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Informationsvorlage wurde nach einem Gespräch mit Herrn Carbon erstellt und diesem vorab zur Kenntnisnahme zugeschickt. Herr Carbon erhält Rederecht und erklärt, dass er der Stadt das Rathaus zum Buchwert verkaufen und im Gegenzug das Grundstück „Berliner Straße 83“ (alter Fischladen) übernehmen würde. Es entsteht eine Diskussion.

 

Herr Brandenburg schlägt vor, dass die Stadt den Fischladen mit den bereitgestellten Mitteln abbricht und fragt, ob Herr Carbon in diesem Fall bereit wäre, auf den Kaufpreis für das Rathaus zu verzichten. Dies verneint Herr Carbon.

 

Frau Martin schlägt vor eine Fördermittelvoranfrage für den Ankauf zu stellen, insbesondere dahingehend, ob die 100 %ige Förderung möglich ist. Sie geht davon aus, dass die Herrichtung des Rathauses die günstigere und schnellere Möglichkeit ist, Horträume zu schaffen.

 

Der Amtsdirektor weist im Verlauf der Diskussion darauf hin, dass noch immer das Problem der Wertermittlung im Raum steht. Weiterhin würde sich die Anmietung von Horträumen negativ auf den Ergebnishaushalt auswirken. Ein Beschluss zum Kauf des Rathauses würde voraussichtlich von der Kommunalaufsicht kritisch geprüft werden, insbesondere vor dem Hintergrund, inwieweit ein Kauf den Haushalt der Stadt destabilisieren würde.

 

Herr Schellhase, der Leiter des Liegenschaftsamtes, weist darauf hin, dass der Wert der Liegenschaften schwierig einzuschätzen ist, da öffentliche Einrichtungen anderen Bewertungen unterliegen.

 

Der Amtsdirektor erklärt, dass sowohl der Hortneubau als auch ein Umbau in einem ähnlichen Zeitraum realisierbar wären. Im Falle eines Neubaus würde die Verwaltung einen Architektenwettbewerb auf den Weg bringen, um die optimalste Lösung zu finden. Auf Nachfrage teilt Herr Matthes mit, dass der Weg an der Schule weder öffentlich noch als Weg gewidmet ist. Die Toranlage kann im Falle des Neubaus vorgezogen werden, sodass sich die Spielfläche vergrößert. Der Spielbereich wäre dabei abgeschlossen. Die Denkmalschutzbehörde hat für den Abriss des hinteren Gebäudes der „Berliner Straße 83“ Einverständnis signalisiert, sobald der „alte Fischladen“ abgebrochen ist.

 

Frau Rehwinkel bittet um Prüfung, ob die Mittel für den Abbruch des „alten Fischladens“ für den Kauf des Rathauses umgewidmet werden können.

 

Herr Gramss stellt klar, dass er nicht an einem Kauf des Rathauses interessiert ist, da sich die Stadt dies nicht leisten kann. Er würde gern sämtliche Möglichkeiten nutzen, um Herrn Carbon bei der Umsetzung seines Bauprojektes zu unterstützen aber nicht das Objekt kaufen.

 

Herr Carbon erläutert, dass noch nicht absehbar ist, ob der derzeit angenomme Mietpreis moderat ist.

 

Die Vorsitzende fasst noch einmal zusammen und regt an, im Interesse der Hortkinder zu einer Lösung zu kommen.

 

Herr Zoschke weist darauf hin, dass noch ein „Puzzleteil“ für die Meinungsbildung fehlt: Im Entwicklungsausschuss der Stadt Oderberg soll nach alternativen Möglichkeiten in der Umgebung gesucht werden. Die Stadtverordneten werden gebeten entsprechende Vorschläge in den Entwicklungsausschuss einzubringen.

 

Herr Brandenburg schließt sich dem Vorschlag von Frau Rehwinkel an und bittet um Prüfung, ob die Mittel für den Abbruch umgewidmet werden können.