Auszug - Festlegungen zur Verbesserung der Hortbetreuung
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Aktuell findet die Hortbetreuung in den Räumlichkeiten der Schule statt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt vor. Um den Standort wettbewerbsfähig zu halten, müssen Kapazitäten geschaffen werden. Die Grundlage zur Gestaltung wird bei beiden Varianten durch einen Architektenwettbewerb geschaffen. Der Aufwand ist vergleichbar, die Verwaltung sieht beide Varianten als gut umsetzbar an. Auf die Frage der Vorsitzenden, über welche Variante zuerst abgestimmt werden soll, entscheiden sich neun der anwesenden Stadtverordneten für die Variante 2 und drei Stadtverordnete für Variante 1. Demnach erfolgt die Abstimmung über Variante 2. Beschluss: Einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Ggf. ist der Stadtverordnetenversammlung ein Nachtragshaushaltsplan zu Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung als Beschlussvorlage in 2022 vorzulegen. 1Abstimmungsergebnis
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