Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2025-007 Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und empfiehlt den Beschluss durch die SVV Oderberg.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.  

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0