Auszug - Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg
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Herr Zoschke bittet um gemeinsame Veröffentlichung, hier der Sondernutzungssatzung und der Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.
Abstimmungsergebnis
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