Auszug - Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg
OD-030/2016 Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Zoschke bittet um gemeinsame Veröffentlichung, hier der Sondernutzungssatzung und der Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung.

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0