Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 28.08.2014  
CH/006/2014  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Satzung für die Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" (Einreicher: Frau Liane Matzdorf Anlagen: 1)  
CH-043/2014  
Ö 5.2  
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (Einreicher: Frau Manuela Stiegler Anlagen: 1)  
CH-044/2014 IV  
Ö 5.3  
Stellungnahme/weiteres Vorgehen zum Planfeststellungsbeschluss 380 KV-Leitung (Einreicher: Herr Ulrich Hehenkamp)  
CH-046/2014  
Ö 5.4  
Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Chorin mit allen Ortsteilen, außer OT Golzow (Einreicher: Frau Beate Gietz)  
CH-047/2014  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr zu betreiben.

Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.

 

 

   
    25.09.2014 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr zu betreiben.

Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 

Ö 5.5  
Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Fenster - Lindenweg 6, OT Golzow (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Verfasser 2: Herr Jörg Schellhase)     CH-048/2014  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 28.08.2014    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Kündigung der Hausverwalterverträge (Einreicher: Frau Ute Fröscher Verfasser 2: Frau Ute Fröscher)   CH-045/2014  
N 9.2     Grundstücksangelegenheiten    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung