Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Realisierung des Medienentwicklungsplanes entsprechend der Anlage 1. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Vergaben durchzuführen und die Vergabeentscheidungen zu treffen.
13.01.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Realisierung des Medienentwicklungsplanes entsprechend der Anlage 1. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Vergaben durchzuführen und die Vergabeentscheidungen zu treffen.