Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Ragöser Straße“ im Bereich zwischen Hans-Ammon-Straße und Choriner Straße auf einer Länge von ca. 120 m erstmalig herzustellen.
Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt mit dem ortsüblichen Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 4,75 m ausgeführt.
Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein.
Im Bereich der Zufahrten werden am Hochrand Tiefborde TB 10 x 25 und am Tiefrand Rundborde (Auftrittshöhe zur Wasserführung 3 cm) angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 cm eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.
Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 0,50 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen.
Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Gesamtlänge von ca. 55 m. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden abgeleitet. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern.
Im Bereich der Zufahrt zu den Stellplätzen der Wohnungsgenossenschaft ist aufgrund der Breite dieser Zufahrt und der daher nicht vorhandenen Möglichkeit zur Anlage einer erforderlichen Entwässerungsmulde die Schaffung eines zusätzlichen Stauraumes mittels Rigolennotüberläufen erforderlich.
Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.
Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100).
Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.
Die Kostenberechnung des Planungsbüros für die Bauleistungen in Höhe von 160.000 € wird genehmigt. Die Deckung der sich aufgrund der Kostenberechnung des Planungsbüros ergebenen Mehrkosten erfolgt aus den aus dem HH-Jahr 2020 übertragenen Mitteln des Produktsachkonto 5410101-20601-5241010.