Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeinde Chorin beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
23.06.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 -
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Der Amtsdirektor wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.