Vereinsgebäude des Schützenvereins Stolzenhagen, Am Schützenplatz 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen, OT Stolzenhagen
Zusatz:
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 128.193,70 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 25.261,98 EUR.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 128.193,70 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 25.261,98 EUR.