"Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar."
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 274.606,69 EUR und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 780,44 EUR.
03.03.2022 - Amtsausschuss
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 274.606,69 EUR und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 780,44 EUR.