Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
11.10.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
27.10.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
Gewährung von Leitungsrechten zu Lasten kommunaler Grundstücke - Gemarkungen Buchholz, Chorin, Golzow, und Senftenhütte (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 24)