Die Gemeindevertretung Parstein beschließt:
1. Grundsätzlich die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Parstein auszuführen.
2. Den Amtsdirektor zu beauftragen, die notwendigen Planungsleistungen für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Parstein bis zur Leistungphase 4 -Genehmigungsplanung- auszuschreiben und zu beauftragen.
3. Alle erforderlichen Fördermittelanträge vorzubereiten und nach Erlangung der Baugenehmigung einzureichen.