Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB, bestehend aus der Planfassung (Anlage 1) und der Begründung zur Planfassung (Anlage 2).
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo die
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung während der Dienstzeiten der Amts-
verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.