Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.394,06 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.671,81 EUR.
13.11.2023 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.394,06 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.671,81 EUR.