Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, der geplanten Veranstaltung Oster-Fest 2024 in Schönhof zu. Die Genehmigung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der zusätzlichen Auflagen:
- Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“.
- Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen.
- Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise.
- Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung).
Die Einhaltung der Auflagen ist durch die Amtsverwaltung zu überwachen.