Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 90.662,33EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82.485,68EUR.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 90.662,33 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82.485,68 EUR.