Die Gemeinde Chorin beschließt, die Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Trift-straße“ auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.