1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat der Amtsausschuss geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1
gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Auf der Basis der Abwägung sind die Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu erarbeiten.
4. Die Entwürfe der 3. Änderung des FNP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage der 3. Änderung des FNP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.