Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. LI-010/2015 vom 12.05.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Liepe gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.
06.10.2015 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. LI-010/2015 vom 12.05.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Liepe gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.
Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche in der Gemarkung Liepe, der Flur 3, Flurstück 191/0.0 (tlw.) mit einer Größe von ca. 189 m² (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Anlagen: 1)