Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Kriterien zur Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors:
1.Grundvoraussetzung: Befähigung mindestens zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation (Wichtung 1)
2.ausreichende Erfahrung/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in Ansatz gebracht (Wichtung 1)
3.für die Bestenauslese wird die Erfahrungsbreite für Personalangelegenheiten, für Finanzangelegenheiten, für die Ordnungsverwaltung und für die Bauverwaltung bewertet (Wichtung je 0,25)
4.Führungsposition/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition als langjährig erachtet (Wichtung 1)