Tagesordnung - Amtsausschuss

 
 
Bezeichnung: Amtsausschuss
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Amtsausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 01.10.2015  
AA/009/2015  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Gemeinden und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Einreicher: Frau Astrid Gohlke)  
AA-060/2015  
Ö 5.2  
Ausschreibung und Vergabe von persönlicher Schutzbekleidung für neue Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr (Einreicher: Frau Solveig Spann)  
AA-055/2015  
Ö 5.3  
Ausschreibung und Vergabe von persönlicher Schutzbekleidung (Feuerwehreinsatzstiefel) für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Einreicher: Frau Solveig Spann Verfasser 2: Frau Juliane Ness)  
AA-056/2015  
Ö 5.4  
Festlegung und Beschlussfassung der Kriterien zur Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors (Einreicher: Frau Kerstin Falke)  
AA-061/2015  
    VORLAGE
   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Kriterien zur Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors:

1.Grundvoraussetzung: Befähigung mindestens zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation (Wichtung 1)

2.ausreichende Erfahrung/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in Ansatz gebracht (Wichtung 1)

3.für die Bestenauslese wird die Erfahrungsbreite für Personalangelegenheiten, für Finanzangelegenheiten, für die Ordnungsverwaltung und für die Bauverwaltung bewertet (Wichtung je 0,25)

4.Führungsposition/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition als langjährig erachtet (Wichtung 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    05.11.2015 - Amtsausschuss
    Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Kriterien zur Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors:

  1. Grundvoraussetzung: Befähigung mindestens zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation (Wichtung 1)
  2. Ausreichende Erfahrung / für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in Ansatz gebracht (Wichtung 1)
  3. Für die Bestenauslese wird die Erfahrungsbreite für Personalangelegenheiten, für Finanzangelegenheiten, für die Ordnungsverwaltung und für die Bauverwaltung bewertet (Wichtung je 0,25)
  4. Führungsposition / für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition als langjährig erachtet (Wichtung 1)

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

13

1

1

1

 

Ö 6  
Anfragen der Amtsausschussmitglieder      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 01.10.2015    
N 7.1     Berichtigung zur Niederschrift des Amtsausschusses, nichtöffentlicher Teil, vom 03.09.2015    
N 8     Mitteilungen der Amtsausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Personalentscheidung FD 32 (Einreicher: Frau Manuela Stiegler Verfasser 2: Frau Stefanie Zielke Anlagen: 1)   AA-057/2015  
N 9.2     Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors (Einreicher: Frau Kerstin Falke)   AA-059/2015  
N 10     Anfragen der Amtsausschussmitglieder