Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung entsprechend § 93 (3) GO Brandenburg Entlastung.
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung entsprechend § 93 (3) GO Brandenburg Entlastung.