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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 16.11.2016 |
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OD/006/2016 |
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Ö 5 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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Ö 5.1 |
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Beratung und Beschlussfassung über das Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung, die Übernahme der Aufgabe der Energieversorgung durch die Stadt, die Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und die Beteiligung an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 6) |
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OD-054/2016 |
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VORLAGE |
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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Stadt Oderberg ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Stadt Oderberg wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Stadt Oderberg begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Stadt Oderberg beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €. |
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14.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Stadt Oderberg ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Stadt Oderberg wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Stadt Oderberg begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Stadt Oderberg beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | 13 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 |
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Ö 5.2 |
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Freigabe für den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges (Einreicher: Amtsdirektor) |
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OD-055/2016 |
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Ö 5.3 |
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-056/2016 |
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Ö 6 |
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Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung |
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N 7 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 16.11.2016 |
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N 8 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle |
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N 9 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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N 9.1 |
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Kündigung eines Mietvertrages über kommunal genutzte Räume |
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OD-057/2016 |
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N 10 |
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Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung |
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