Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Leistungen des Baubetriebshofes für das Jahr 2017 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-014/2017  
Ö 7.2  
Außerplanmäßige Aufwendung für die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
CH-011/2017  
Ö 7.3  
Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin" (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-013/2017  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.

 

Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:

Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Chorin sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls beanspruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.

 

Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat

Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.

 

Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig

mitzuteilen.

 

Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen  Ortsstraßen und

Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Brücke über die Anlagen der DB AG (Golzower Weg) Tonnagen begrenzt ist und nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

einschl. ihrer Anhänger nicht befahren werden darf.  

 

   
    23.02.2017 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.

 

Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:

Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Chorin sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls beanspruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.

 

Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat

Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.

 

Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig

mitzuteilen.

 

Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen  Ortsstraßen und

Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Brücke über die Anlagen der DB AG (Golzower Weg) Tonnagen begrenzt ist und nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

einschl. ihrer Anhänger nicht befahren werden darf.  

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 

Ö 7.4  
Erste Lesung zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017      
Ö 7.5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2017 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-017/2017  
Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Errichtung einer Wendeschleife zur Abfallentsorgung in 16230 Chorin, OT Brodowin, Brodowiner Dorfstraße (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-006/2017 IV  
N 13.2     Erwerb eines Grundstückes - Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 68 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-015/2017  
N 13.3     Gewährung einer Dienstbarkeit - Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 718 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-016/2017  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung