Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 520.000 EUR festgesetzt.
23.02.2017 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 520.000 EUR festgesetzt.