Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 61 am Lindenweg 6 im OT Golzow im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 €.
Die Planungsleistungen für den Bau des Spielplatzes werden auf Grundlage des Angebotes der ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde zum Festpreis von 3.570,00 EUR vergeben.
Der Bauantrag ist der Gemeindevertretung zur Erteilung des gemeindliches Einvernehmen vor
zulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren, im Zuge der Planungsphasen erforderlichen
Leistungen und die Ausschreibung der Bauleistung ohne gesonderten Beschluss unter Beachtung der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € zu beauftragen.