Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Planzeichnung wird gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerF) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Dieser Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
28.04.2014 - Gemeindevertretung Britz
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Planzeichnung wird gebilligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerF) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Dieser Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.