Tagesordnung - Gemeindevertretung Britz

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Britz
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 28.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 31.03.2014  
BR/004/2014  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Beschluss über die Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz" und Zustimmung zum Flächenpoolvertrag sowie zum 2. Städtebaulichen Vertrag (Einreicher: Frau Aileen Buse Verfasser 2: Frau Aileen Buse)  
BR-029/2014  
Ö 5.2  
Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz" (Einreicher: Frau Aileen Buse Verfasser 2: Frau Aileen Buse)  
BR-030/2014  
    VORLAGE
   

Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Planzeichnung wird gebilligt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerF) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Dieser Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

 

   
    28.04.2014 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die Planzeichnung wird gebilligt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Bebauungsplan Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerF) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Dieser Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 

Ö 5.3  
Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 10 (Trockenbau) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-031/2014  
Ö 5.4  
Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" LOS 12 (Putz) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-032/2014  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 31.03.2014    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung    
N 11     Bestätigung des Protokolls der Aufsichtsratssitzung der GEG Britz am 31.03.2014