Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stimmt der unentgeltlichen Nutzung einer ca. 35 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück – Flurstück 30, Flur 1, Gemarkung Oderberg für die Errichtung einer Bootseinlassstelle der Feuerwehr zu. Nutzungsberechtigter ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
14.03.2018 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stimmt der unentgeltlichen Nutzung einer ca. 35 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück – Flurstück 30, Flur 1, Gemarkung Oderberg für die Errichtung einer Bootseinlassstelle der Feuerwehr zu. Nutzungsberechtigter ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg.