Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt der Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des „Blütenberger Weges“ auf der gesamten Länge mit einer Tonnagelast von 37 t zuzustimmen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, die Entscheidung an die Untere Straßenverkehrsbehörde weiter zu leiten, damit erneut eine Prüfung des Antrages der Ausnahmegenehmigung erfolgen kann.
24.09.2018 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt der Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des „Blütenberger Weges“ auf der gesamten Länge mit einer Tonnagelast von 37 t zuzustimmen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, die Entscheidung an die Untere Straßenverkehrsbehörde weiter zu leiten, damit erneut eine Prüfung des Antrages der Ausnahmegenehmigung erfolgen kann.